Ioannis Athanasopoulos
Bundesrat befürwortet Ausnahmen von den Zulassungsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte
Um die Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Leistungen von Ärztinnen und Ärzten zu steigern, traten am 1. Januar 2022 neue Zulassungsvoraussetzungen für die Ärztinnen und Ärzte in Kraft: Diese müssen diese während drei Jahren in der Schweiz gearbeitet haben, bevor sie zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zugelassen werden.
Bereits im Mai 2022 hat die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit SGK des Nationalrats (SGK-N) eine parlamentarische Initiative eingereicht: 22.431 «Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht gemäss Artikel 37 Absatz 1 KVG bei nachgewiesener Unterversorgung». Sie verlangt damit eine Lockerung der Regelung, um Ärztemangel vorzubeugen, dies insbesondere in bestimmten Randregionen, wo es für Ärztinnen und Ärzte, die in den Ruhestand gehen, besonders schwierig ist, einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin zu finden.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 beschlossen, den Antrag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) zu unterstützen, wonach das Krankenversicherungsgesetz (KVG) entsprechend anzupassen ist. Die Massnahme ist zeitlich begrenzt und dient dazu, eine Unterversorgung in spezifischen Bereichen zu vermeiden. Das Parlament hat noch darüber zu entscheiden.
Quelle: Medienmitteilung Bund