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  • AutorenbildIoannis Athanasopoulos

5G-Mobilfunkanlage - Das Bundesgericht gibt Swisscom recht

Das Bundesgericht weist eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem geplanten Bau einer Mobilfunkanlage der Swisscom mit drei adaptiven 5G-Antennen im Kanton Bern ab. Dabei verneint es eine Verletzung des umweltschutzrechtlichen Vorsorgeprinzips. Die rechnerische Prognose der Mobilfunkstrahlung sei im vorliegenden Fall nicht zu beanstanden und die vom Bund empfohlene Messmethode sowie das Qualitätssicherungssystem erweisen sich zum heutigen Zeitpunkt als tauglich. Nicht zu prüfen waren die Folgen, die sich aus den aktuellsten Änderungen der massgebenden Verordnung des Bundesrats ergeben könnten - anzumerken bleibt, dass die Bestimmungen betreffend Immissions- und Anlagegrenzwert nicht geändert wurden.

Ob es sich nun um ein Leiturteil mit Signalwirkung handelt, wie in der Presse vereinzelt getitelt wird, oder lediglich die Momentaufnahme bzgl. dem Einzelfall in Steffisburg BE abbildet, werden die kommenden Entscheide zeigen.


Quelle: Bundesgericht

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